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AGB

Mediengestaltung

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines
Wir liefern ausschließlich zu den nachstehend aufgeführten Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Gegenbestätigungen des Käufers auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.

2. Vertragsabschluss
Bestellungen gelten erst dann als angenommen, wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind. Mündliche und fernmündliche Bestellungen sowie Vereinbarungen, Ergänzungen und Änderungen einer Bestellung bedürfen zu ihrer Rechtsverbindlichkeit der schriftlichen Bestätigung. Als Bestätigung gilt auch der Zugang der Rechnung beim Besteller oder die Ausführung der Lieferung. Unsere Angebote sind freibleibend. Zeichnungen, Abbildungen, Maße und Gewichte sind nur dann verbindlich, wenn diese ausdrücklich schriftlich vereinbart sind.

3. Leistungen bei Webdesign und Mediengestaltung
Die ADCOM Mediengestaltung entwirft nach den Vorgaben und Wünschen im Rahmen individueller Vereinbarungen Internetpräsentationen, insbesondere Webseiten und Printmedien für den Kunden. Wenn nicht anders schriftlich vereinbart, übernimmt ADCOM Mediengestaltung sowohl die grafische Ausgestaltung der Webseite, als auch die technische Umsetzung. Art und Umfang der von der ADCOM Mediengestaltung zu erstellenden Webseite bemisst sich nach den angebotenen Webpaketen und Dienstleistungen. Zusätzliche Arbeiten, Design o.ä. werden separat nach dem jeweiligen Stundensatz berechnet.
Die Freigabe der einzelnen Entwicklungsstufen erfolgt nach Abschluss der jeweiligen Entwicklungsstufe. Nach Abschluss einer Entwicklungsstufe wird der Kunde schriftlich Aufgefordert die ordnungsgemäße Umsetzung der Entwicklungsstufe zu bestätigen. Änderungen sind ausgeschlossen, sofern diese sich auf bereits abgenommene Entwicklungsstufen beziehen. Ist die ADCOM Mediengestaltung auch mit dem Webhosting der gestaltenden Webseite beauftragt, kann das Gesamtwerk auch dadurch angenommen werden, dass der Kunde uns anweist, die Webseite über das Internet Dritten zugänglich zu machen. Die Webseiten und Printmedien werden nach den aktuellen Standards erstellt. Die inhaltliche Verantwortung für die Website geht mit der Lieferung/Rechnung auf den Kunden über, außer im Auftrag ist die Pflege der Website Bestandteil.

4. Preise
Da wir gemäß § 19 Abs. 1 UStG von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen, wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen, außer dies ist ausdrücklich vermerkt. Soweit nicht anders angegeben, hält sich der Verkäufer an den, in seinen Angeboten enthaltenen Preisen 14 Tage ab deren Datum gebunden.

5. Gefahrübergang
Bei Versand der Ware, auch bei frachtfreier Lieferung, geht die Gefahr auf den Besteller über, sobald wir diese dem zur Ausführung der Versendung bestimmten Person bzw. Unternehmen übergeben haben haben. Bei einer Bereitstellung der Ware zur Abholung geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung auf den Kunden über sobald eine Mitteilung der Bereitstellung zur Abholung erfolgt ist.

6. Zahlungsbedingungen
Sie stimmen zu, dass Sie Rechnungen ausschließlich elektronisch erhalten. Elektronische Rechnungen werden Ihnen für jede Dienstleistung per E-Mail zur Verfügung gestellt. Bei dem Verlust einer Rechnung, besteht die Möglichkeit diese nochmals durch uns zur Verfügung zu stellen. Unsere Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu bezahlen. Wir sind berechtigt, ohne Zustimmung des Bestellers Lieferungen per Nachnahme ohne Abzug auszuführen. Bei Zielüberschreitung werden Verzugszinsen in Höhe der üblichen Bankzinsen, mindestens aber 5% über dem gültigen Diskontsatz der Europäischen Zentralbank berechnet. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Im Falle von Schecks gilt die Zahlung als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird. Wir sind berechtigt, trotz anders lautender Bestimmung des Käufers Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten und dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.

7. Beanstandungen
Der Auftraggeber hat die gelieferte Ware sofort nach Eingang auf offensichtliche Mängel zu prüfen. Beanstandungen sind nur innerhalb von 8 Tagen nach Empfang der Ware zulässig. Die Reklamation verarbeiteter Ware ist in jedem Falle unzulässig.

8. Gewährleistung
Die Leistungen der ADCOM Mediengestaltung sind sowohl künstlerischer (Layout und Design von Medien) als auch technischer Natur (technische Umsetzung und Programmierung). Wir sind bemüht, die Wünsche des Kunden umfassend zu berücksichtigen und zu erfüllen. Mit der Abnahme einer Entwicklungsstufe bringt der Kunde zum Ausdruck, mit der künstlerischen Leistung der ADCOM Mediengestaltung einverstanden zu sein. Ein Mangel kann deshalb nicht hinsichtlich solcher Leistungen erhoben werden, die dem künstlerischen Bereich des Vertrags zuzurechnen sind. Zeigt sich ein Mangel, der der ADCOM Mediengestaltung zuzurechnen ist, so kann der Kunde nur Nachbesserung verlangen. Schlägt die Nachbesserung fehl, hat der Kunde beim Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen Anspruch auf Minderung oder Wandelung. Fehlgeschlagen ist die Nachbesserung, wenn der gerügte Mangel nach zwei Nachbesserungsversuchen nicht beseitigt ist.

9. Eigentumsvorbehalt
Das Eigentum an der gelieferten Ware geht erst auf den Kunden über, wenn alle unsere Forderungen gegenüber dem Kunden bezahlt sind, auch wenn diese Forderungen aus anderen Geschäftsabschlüssen, Lieferungen oder aus beliebigem
anderen Rechtsgrund bestehen.
Die Einziehungsbefugnis der ADCOM Mediengestaltung besteht unabhängig hiervon neben jener des Kunden. Die ADCOM Mediengestaltung wird die Einziehung jedoch nicht vornehmen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Auf unser Verlangen hat der Kunde die Schuldner der abgetretenen Forderungen mitzuteilen und ihnen gegenüber die Abtretung aufzudecken. Für dieses Verlangen bedarf es keines besonderen Grundes.
Erlangt der Kunde Ersatz für unter Eigentum der ADCOM Mediengestaltung stehende Ware, gilt der Eigentumsvorbehalt für die Ersatzware. Sind die Ersatzwaren Teile einer Gesamtheit, gilt der Eigentumsvorbehalt anteilig an der Gesamtheit.
Bei Vermischung der Eigentumsvorbehaltsware, die nicht unter unserem Eigentumsvorbehalt steht, entsteht Miteigentum der ADCOM Mediengestaltung. Dasselbe gilt bei Verbindung von Eigentumsvorbehaltsware.
Unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware dürfen vor Bezahlung nicht verpfändet oder sicherungsübereignet werden.

10. Haftung
Schadensersatzansprüche unserer Kunden aus Verschulden bei Vertragsabschluss, Verletzung vertraglicher Nebenpflichten oder Schutzpflichten und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

11. Lieferzeit
Lieferzeit und -fristen werden schriftlich, je nach Auftragsumfang mit dem Kunden vereinbart und können durch individuelle Anpassungen oder Absprachen beeinflusst werden. Im Falle einer Lieferfristüberschreitung wird der Kunde umgehend darüber informiert. Höhere Gewalt, Betriebsstörungen, Lieferfristüberschreitungen von Vorlieferanten, Arbeitskräftemangel, Streiks, Aussperrungen, Schwierigkeiten bei der Transportmittelbeschaffung, Verkehrsstörungen, Verfügungen staatlicher Stellen oder das Fehlen behördlicher oder sonstiger für die Ausführung erforderlicher Genehmigungen befreien uns für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung zur Leistung, soweit die Störung nicht durch uns vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt worden ist.
Insbesondere, wenn unvorhergesehene Ereignisse im obigen Sinne die wirtschaftliche Bedeutung oder deren Inhalt unsere Leistung erheblich verändern oder auf unseren Betrieb erheblich wirken, steht uns das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten, sofern diese nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig durch uns herbeigeführt worden sind. Dem Besteller stehen in diesem Falle nur Rückgewährleistungsansprüche zu. Darüber hinausgehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche, sind ausgeschlossen.Wir sind zu Teilleistungen berechtigt, die auch gesondert in Rechnung gestellt werden können.

12. Aufrechnung
Gegen unsere Forderung ist die Aufrechnung mit Gegenforderungen oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts nur zulässig, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

13. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anzuwendendes Recht
Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen beider Seiten ist der Sitz von ADCOM Mediengestaltung, Gerichtsstand für sämtliche Rechtsstreitigkeiten ist das Amtsgericht Schwäbisch Hall. Die vertraglichen Beziehungen zwischen den Parteien richten sich ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Haager Kaufrechts.

14. Nicht wirksam einbezogene und inhaltlich unwirksame Allgemeine Geschäftsbedingungen
Sind die AGB insgesamt oder einzelne AGB-Klauseln nicht Vertragsbestandteil geworden oder gemäß den §§ 307, 308, 309 BGB unwirksam, so bleibt der Vertrag insgesamt wirksam (§ 306 Abs.1 BGB). Anstelle dieser AGB gelten dann die gesetzlichen Bestimmungen (§ 306 Abs.2 BGB).

Rosengarten, 16.08.2020